eRezept ab 01.01.2024
Wichtig! Ab dem 01.01.2024 werden die Kassenrezepte ("rotes Rezept") als eRezept ausgestellt!
Was ändert sich?
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Krankenkassenkarte muss eingelesen werden: Ihre gesetzliche Krankenkassenkarte muss in jedem Quartal einmalig bei uns eingelesen
werden.
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Kein Ausdruck mehr: Sie müssen Ihr Rezept nicht mehr bei uns abholen und es wird auch kein Ausdruck mehr erstellt. Sie können es in
einer Apotheke Ihrer Wahl abrufen.
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Ausnahmen: BTM-Rezepte, Privatrezepte und Rezepte für Krankengymnastik etc. bleiben unverändert.
Wann ist das Rezept fertig?
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Dauermedikamente: Rezepte für Dauermedikamente sind in der Regel am folgenden Werktag ab 12 Uhr fertig. Sie müssen nicht noch einmal in
die Praxis kommen, wenn die Karte bereits eingelesen wurde.
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Rezepte aus der Sprechstunde: Rezepte, die aus der Sprechstunde ausgestellt werden, sind nach wenigen Minuten im zentralen
Server der Telematikinfrastruktur (TI) des Bundesgesundheitsministeriums zum Abruf bereit.
Wichtige Hinweise:
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Versichertenkarte: Ihre Versichertenkarte muss
in dem aktuellen Quartal bei uns eingelesen worden sein. Die Quartale beginnen immer am
1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober.
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Unmut: Wir bitten Sie um Verständnis, dass ohne vorheriges Einlesen der jeweiligen Versicherungskarte in
jedem Quartal keinerlei Rezepte ausgestellt werden können. Wir wissen, dass das für Sie umständlich ist. Wir bitten Sie jedoch, Ihren Unmut nicht am Team
auszulassen. Wenden Sie sich stattdessen an unseren Gesundheitsminister Prof. Dr. K. Lauterbach: poststelle@bmg.bund.de